Die Prüfungsteile
Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Schriftliche Prüfung
- Die gesamte schriftliche Prüfung dauert bis zu vier Zeitstunden.
- Die Teilprüfungen sollten mindestens zwei Themenbereichen zuzuordnen sein.
- Bei der Bearbeitung der Aufgaben sind einsprachige Wörterbücher zugelassen.
- Elektronische/andere Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Teilprüfungen:
1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
Mit der Prüfung soll die Fähigkeit aufgezeigt
werden, Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich mit
Verständnis zu folgen, sinnvoll Notizen dazu anfertigen und damit zu
arbeiten.
a) Art und Umfang des Textes
Es soll ein Text zugrunde gelegt werden, welcher der
Kommunikationssituation Vorlesung/Übung angemessen Rechnung trägt. Der
Text setzt keine Fachkenntnisse voraus, ggf. nur solche, die Gegenstand
eines vorausgegangenen fachspezifisch orientierten Unterrichts waren.
b) Durchführung
Der Hörtext wird zweimal präsentiert. Dabei dürfen Notizen gemacht werden.
Bearbeitungszeit: 10 Minuten nach dem 1. Vortrag und
40 Minuten nach dem 2. Vortrag. Die Vortragszeit selbst und eventuelle
Vorentlastungen werden nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet.
2. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen
(90 Minuten einschließlich Lesezeit)
Leseverstehen
Die Aufgabenstellung im Leseverstehen ist abhängig
von der Struktur des Prüfungstextes. Das Textverstehen und die Fähigkeit
zur Textbearbeitung können u.a. durch folgende Aufgabentypen überprüft
werden:
- Beantwortung von Fragen,
- Darstellung der Argumentationsstruktur des Textes,
- Darstellung der Gliederung des Textes,
- Erläuterung von Textstellen,
- Formulierung von Überschriften,
- Zusammenfassung.
Wissenschaftssprachlicher Teil
Die Aufgabenstellung im Bereich Strukturen
beinhaltet das Erkennen, Verstehen und Anwenden wissenschaftssprachlich
relevanter Strukturen. Diese Aufgabenstellung soll die Besonderheiten
des zugrunde gelegten Textes zum Gegenstand haben (z.B. syntaktisch,
wortbildungsmorphologisch, lexikalisch, idiomatisch, textsortenbezogen)
und kann u.a. Ergänzungen, Fragen zum Verstehen komplexer Strukturen
sowie verschiedene Arten von Umformungen (Paraphrasierung,
Transformation) beinhalten.
3. Vorgabenorientierte Textproduktion (70 Minuten).
Mit der Prüfung soll die Fähigkeit aufgezeigt
werden, sich selbständig und zusammenhängend zu einem studienbezogenen
und wissenschaftsorientierten Thema zu äußern.
Aufgabenstellung
Die Textproduktion sollte einen Umfang von etwa 250
Wörtern haben. Sie sollte jeweils mindestens eine der sprachlichen
Handlungen aus den folgenden Gruppen beinhalten:
- Beschreiben, Vergleichen, Beispiele anführen,
- Argumentieren, Kommentieren, Bewerten,
- Vorgaben zur Textproduktion können sein: Grafiken, Schaubilder, Diagramme, Stichwortlisten, Zitate.
Mündliche Prüfung
Die Prüfung soll die Fähigkeit zeigen,
studienrelevante sprachliche Handlungen (Erörtern, Bewerten,
Exemplifizieren, Informieren, ...) spontan, fließend und angemessen
auszuführen und zu rezipieren.
Aufgabenstellung und Durchführung
Die Dauer des Prüfungsgesprächs soll 20 Minuten
nicht überschreiten. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag
möglichst beschreibender Art von maximal 5 Minuten und einem
anschließenden Dialog mit den Prüfern von maximal 15 Minuten. Grundlage
der mündlichen Prüfung sollen ein kurzer, nicht zu komplexer und
sprachlich nicht zu schwieriger Text und/oder ein/e Schaubild/Grafik
sein. Zur Vorbereitung des Prüfungsgesprächs soll dem Kandidaten eine
Vorbereitungszeit von maximal 15 Minuten gewährt werden.
Bewertung
Die Leistung ist zu bewerten nach der inhaltlichen
Angemessenheit, Verständlichkeit und Selbstständigkeit der Aussagen, dem
Gesprächsverhalten, der sprachlichen Korrektheit und lexikalischen
Differenziertheit, der Aussprache und Intonation.
Uni Mannheim
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