Häufig gestellte Fragen zur DSH - Universität Bamberg



Häufig gestellte Fragen - Informationen für reguläre ausländische Studieninteressenten, die sich außerhalb eines Austauschprogramms beim Akademischen Auslandsamt bewerben

 

1. Gibt es Studiengänge auf Englisch?

Ja, es gibt z.B. den European Joint Master's Degree in English and American Studies, bei dem Englisch komplett die Unterrichtssprache ist. Bachelor-Studiengänge auf Englisch gibt es hingegen nicht.
Darüber hinaus gibt es bei mehreren Studiengängen durchaus auch einige Kurse auf Englisch. Allerdings ist bei all diesen anderen Studiengängen jedoch die prinzipielle Unterrichtssprache Deutsch, so dass hierfür die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung abgelegt werden muss.

 

2. Ist eine externe Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) möglich?

Nein. Um an der Universität Bamberg zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) zugelassen zu werden, müssen Sie sich zuvor erfolgreich um einen Studienplatz beworben haben. Eine externe Teilnahme an der DSH ist daher leider nicht möglich.

 

3. Kann ich Dokumente nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachreichen?

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen und bei einer Bewerbung für das Studienkolleg: nein. Es handelt sich um Ausschlussfristen.

Bei allen übrigen zulassungsfreien Studiengängen und -fächern und bei einer Bewerbung zum Intensiv-Deutschkurs kommt es auf den jeweiligen Fall an. Mit dem Akademischen Auslandsamt müssen Sie unbedingt vorher rechtzeitig Rücksprache halten, welche Dokumente fehlen, ob ein Nachreichen hiervon überhaupt möglich wäre und wenn ja, bis wann. Mit den bereits vorhandenen Dokumenten sollten Sie sich dann bis spätestens zur Bewerbungsfrist bewerben. Ihrer Bewerbung legen Sie hierbei einen entsprechenden Begleitbrief bei, dass noch Dokumente fehlen, bis zu welchem Datum genau Sie diese wie vereinbart nachreichen können und die noch fehlenden Unterlagen danach nachreichen.
Voraussetzung hierfür ist natürlich, daß Sie eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung und die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen können.

 

4. Muß ich den Bescheid über die Anerkennung der Zeugnisse (z.B. der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern) mit einreichen?

Wenn Ihre Zeugnisse aus einem in der Bewerbungscheckliste aufgelisteten Land bzw. zwei oder mehr Ländern stammen, so ist der Zeugnisanerkennungsbescheid Pflicht, und falls Sie Ihre Zeugnisse bereits durch die Zeugnisanerkennungsstelle haben prüfen lassen, so müssen Sie den Zeugnisanerkennungsbescheid ebenfalls mitschicken; andernfalls nicht.

 

 5. Muß ich mich online bewerben?

Die Online-Bewerbung auf der Homepage der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist nur für Studienbewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. Master-Studiengänge möglich. Alle anderen Studienbewerber müssen sich über das Akademische Auslandsamt bewerben.

 

6. Was ist eine amtliche Beglaubigung?

Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie, indem Sie Ihre Originaldokumente einer Behörde vorlegen, die amtliche Beglaubigungen fertigen darf.

Dies sind Behörden, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind (z.B. bei der Deutschen Botschaft, bei Einwohnermeldeämtern der Gemeinde- und Stadtverwaltungen (Rathaus)). Darüber hinaus werden Beglaubigungen von Kirchen, Religions- und weltanschaulichen Gemeinschaften mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und deren kirchenamtlichen Stellen sowie von Notaren anerkannt. Nicht ausreichend sind beispielsweise Beglaubigungen von Rechtsanwälten, studentischen Institutionen, Sparkassen und Krankenkassen. Nach Vergleich mit den Originaldokumenten kommt auf die entsprechende Kopie des jeweiligen Dokuments ein Original-Stempelabdruck der Behörde sowie die Original-Unterschrift der Person, die das Originaldokument mit der Kopie verglichen hat.

Dies nennt man eine amtliche Beglaubigung.

Wird eine amtlich beglaubigte Kopie erneut kopiert bzw. gefaxt oder als eingescanntes Dokument per E-Mail verschickt, handelt es sich um keine weitere amtlich beglaubigte Kopie, sondern um eine einfache Kopie, und kann somit für eine Bewerbung um einen Studienplatz an der Universität Bamberg nicht anerkannt werden.

 

7. Was passiert nach dem Eingang meiner Bewerbung?

Nach dem Erhalt Ihrer Bewerbung werden Ihre Unterlagen vom Akademischen Auslandsamt überprüft.

Bei einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang
Wenn alle Unterlagen vollständig sind und sowohl die akademischen als auch sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dann erhalten Sie per Post das „Merkblatt für internationale Studieninteressierte zum Ablauf des Zulassungsverfahrens“ mit genauen Informationen, wie es nun weitergeht.
Wenn Sie aus einem Land stammen, wo Sie ein Visum für ein Studium in Deutschland benötigen, erhalten Sie automatisch per Post auch die „Bestätigung über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung“; mit diesem Formular können Sie Ihr Visum bereits beantragen. Alle anderen Studieninteressierten (z.B. aus den EU-Staaten) erhalten diese Bestätigung nicht.
Grundsätzlich gilt hierbei, dass alle Bewerber den faktischen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid aus zulassungstechnischen Gründen immer erst nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist per Post erhalten können (Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist jeweils der 15. Januar und für das Wintersemester jeweils der 15. Juli eines Jahres). Dies bedeutet, dass Bewerber für das Sommersemester also frühestens Ende Januar/Anfang Februar und Bewerber für das Wintersemester frühestens Ende Juli/Anfang August mit dem Bescheid rechnen können. Dies gilt ohne Ausnahme!

Bei einer Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang, Intensiv-Deutschkurs oder das Studienkolleg
Wenn alle Unterlagen vollständig sind und sowohl die akademischen als auch sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Zulassung direkt verschickt.


8. Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen, wenn ich mich für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) und das Fachstudium bewerben möchte?

Wenn Sie sich direkt für das Fachstudium bewerben möchten, so müssen Sie zuvor die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung erfolgreich bestehen.

Eine Übersicht der an der Universität Bamberg anerkannten Deutschprüfungen finden Sie hier.

Falls Sie bis zur Bewerbungsfrist eine dieser Prüfungen noch nicht abgelegt haben, so müssen Sie dann durch entsprechende Bescheinigungen bis zur Bewerbungsfrist zumindest nachweisen können, dass Ihre Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe II bzw. Stufe C 1 des Europäischen Referenzrahmens sind. Nur dann können Sie an der Universität Bamberg auch zur DSH zugelassen werden, falls Sie in der Zwischenzeit nicht bereits eine äquivalente Deutschprüfung bestanden haben sollten (falls dies der Fall ist, müssen Sie uns eine amtlich beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses, z.B. Test-DaF, umgehend per Post nachreichen, sobald Sie es erhalten haben, damit Sie direkt zugelassen werden können).

 

9. Wie finde ich eine Unterkunft in Bamberg?

Das Akademische Auslandsamt vermittelt Zimmer in einem Studentenwohnheim nur für Austauschstudierende und DAAD- sowie BAYHOST-Stipendiaten (maximale Dauer: 2 Semester).

Allen anderen ausländischen Studierenden kann das Akademische Auslandsamt bei der Unterkunftssuche leider nicht weiterhelfen. Weitere Informationen zur Unterkunftssuche entnehmen Sie bitte unserer Informationsbroschüre "Willkommen in Bamberg" für zukünftige Studierende aus dem Ausland, die Sie hier im PDF-Format herunterladen können. Dort finden Sie im Kapitel "Wohnen in Bamberg" die Adressen und Homepages der Studentenwohnheime in Bamberg genau aufgeführt, bei denen Sie sich erkundigen können sowie Informationen zur privaten Zimmersuche.

 

10. Wie kann ich meine Bewerbungsunterlagen zurückerhalten?

Falls Sie Ihr Studium nicht aufnehmen, Ihr Studium beendet haben bzw. Ihre Bewerbung abgelehnt wurde und Sie Ihre Unterlagen zurückerhalten möchten, so senden Sie dem Akademischen Auslandsamt hierfür einen DIN A4-Umschlag mit Ihrer Adresse, einer Briefmarke über 1,45 € (alternativ: zwei internationale Antwortcoupons) sowie einen entsprechenden Begleitbrief per Post zu. Gerne senden wir Ihnen Ihre Unterlagen dann zurück. Andernfalls werden Ihre Unterlagen ein Jahr nach Ihrer Bewerbung bzw. nach Ihrem Ausscheiden vernichtet.



Otto-Friedrich Universität Bamberg 


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